Im Jahr 2011 fällt die JAEG

admin am 9. März 2010

Die Bruttolöhne sanken im vergangenen Jahr zum ersten Mal seit 1949 von 27 751 Euro im Jahr 2008 auf 27 648 Euro im Jahr 2009. Demzufolge erwirtschaftet jeder Arbeitnehmer im Durchschnitt 0,4 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Dies hat einen beträchtliches Ausmaß auf die Einkommensgrenze, die für die Sozialversicherung gelten. Da neben der Betragsbemessunggrenze auch die Bruttojahresendgeltgrenze (JAEG) sinkt, ist ein Wechsel in die Private Krankenkasse für Angestellte einfacher. Dies berichtet das Handelsblatt in der Ausgabe vom 8. März 2010.

Die Rechengröße dient der Bundesregierung Neuberechnung der GKV-Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich stattfindet. Durch das entstandene Minus wird diese um 67,50 Euro für gut Verdienende und ihre Arbeitgeber nach unten angepasst. Damit sparen diejenigen, die gesetzlich versichert sind, jährlich einen Betrag von 35,55 Euro, da sie den Beitragssatz von 14,9 Prozent nur noch auf maximal 3925 Euro im Mont zahlen müssen. In diesem Zusammenhang sinken auch die Lohnnebenkosten und bringen dem Arbeitnehmer eine Entlastung von 7 Prozent. Das entspricht einem Betrag von 31,95 Euro.

Für Besserverdiener ist ein weiterer Vorteil, dass eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze vorliegt, wenn sie sich privat versichern wollen. Im Jahr 2010 müssen freiwillig Versicherte noch ein Jahresgehalt von 49 950 Euro in den vergangenen drei Jahren vorweisen. Ab 2011 erfolgt eine Vereinfachung des Zugangs voraussichtlich in zweierlei Hinsicht. Die Drei-Jahres-Regelung könnte im Rahmen der neuen Gesundheitsreform auf nur noch ein Jahr verkürzt werden. Die Arbeitnehmer müssen dann auch nur noch einen Betrag von 49 500 Euro in der vom Gesetz vorgegebenen Frist überschreiten. Um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können müssen Arbeitnehmer in diesem Jahr noch in den letzten drei Jahren einen Betrag von 49 950 Euro überschritten haben.

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